Bitcoin und andere Kryptowährungen versteuern

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Kryptogewinne versteuern – Das Wichtigste in Kürze

  • Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr lag oder der Gewinn weniger als 600 Euro ist.
  • Dabei kommt die FIFO-Methode zum Einsatz, das heißt es werden immer die Coins verkauft die man am längsten hat.
  • Beim Verkauf innerhalb eines Jahres wird der Gewinn dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und nach dem persönlichen Steuersatz versteuert
  • Dabei spielt es keine Rolle ob man Kryptowährungen gegen Euro oder eine andere Kryptowährung tauscht.
  • Für komplizierte Fälle mit vielen Käufen und Verkäufen empfehlen wir eine spezielle Software zu nutzen: Cointracking

Kryptowährungen wurden unter anderem geschaffen, um als das digitale Geld der Zukunft zu fungieren. Trotz dieser Handhabe gelten Bitcoin, Ethereum & Co. nicht als „echte“ Zahlungsmittel. Sie sind bisher nur als Tauschmittel anerkannt.

Das wirft allerlei Fragen auf, an vorderster Stelle die Frage nach der Besteuerung. Welche Steuern entfallen auf Kryptowährungen und den mit ihnen erzielten Gewinnen? Gibt es Freigrenzen und ab wann ist Steuer abzuführen? In diesem Artikel geben wir Aufschluss.

Steuern auf Kryptowährungen für Privatanleger

Steuerpflichtige und steuerfreie Vorgänge

Weil Kryptowährungen auch zur Geldanlage genutzt werden, ist die Schlussfolgerung nicht selten, sie seien wie Aktien zu betrachten und es falle Abgeltungssteuer an. Das ist nicht der Fall.

Gewinne aus Kryptowährungen werden wie private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG behandelt. Das sind Gewinne aus:

  • dem Verkauf einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung, zum Beispiel Bitcoin in Dollar
  • dem Kauf einer Kryptowährung mithilfe einer anderen Kryptowährung, zum Beispiel Ethereum mit Bitcoin
  • dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einer Kryptowährung, zum Beispiel ein Getränk in einer Bar

Wird die Kryptowährung ausschließlich angeschafft, um damit eine weitere Kryptowährung zu erwerben, ist dieser Teil des Prozesses steuerfrei.

Gewinne bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn die besagten Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten wurden oder der gesamte erzielte Gewinn unter 600 Euro liegt. Ist er höher, fallen Steuern auf die gesamte Summe an.

Hat ein Käufer Coins unentgeltlich bekommen, zählt der Anschaffungszeitpunkt des Vorbesitzers. Das ist auch bei Hard Forks und daraus resultierenden neuen Coins der Fall.

Werfen die Coins „Zinsen“ ab ‘(zum Beispiel im Rahmen von Staking), sind diese steuerpflichtig.

Grundlage zur Berechnung

Als Messgrundlage für die Steuerberechnung gilt immer der Wert der Coins in Fiat-Währung am Tag des Geschäftsvorgangs. Die Gewinnberechnung erfolgt aus dem Verkaufspreis minus den Anschaffungs- und Werbekosten. Es lohnt sich also, begleitende Kosten zu dokumentieren und mit anzurechnen.

Doch wie behalten Nutzer die Übersicht? Dafür gibt es spezialisierte Software. Einige Anbieter geben die Möglichkeit, Transaktionen auf Börsen inklusive aller Gebühren zu überwachen und automatisch in die Berechnung zu integrieren. Ähnlich wie in Steuersoftware erhält man so eine Übersicht der abzufühenden Summe. Eine sorgfältige Dokumentation aller Vorgänge ist notwendig, da das Finanzamt jederzeit Einsicht verlangen kann.

Bei Kryptowährungen gehen die Behörden vom FIFO-Prinzip aus. Das bedeutet, dass immer die zuerst angeschafften Coins als ausgegeben gelten. Das Rahmenwerk findet Anwendung, um den Steuerzahler eine Handreichung zugeben. Auf diese Art und Weise ist die Wahrscheinlichkeit, Coins mit Haltedauer von mehr als einem Jahr auszugeben, höher.

Kommt es zu einem Verlust – wie beispielsweise im starken Fall von Bitcoin & Co. 2018 -, kann dieser mit sämtlichen anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an. Der Ausgleich kann bezogen auf die Vorjahre, das aktuelle Jahr oder auf zukünftige Jahre erfolgen.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

Neben Einkommensteuer fällt auf die Gewinne Solidaritätszuschlag, und bei Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer an. Mehrwertsteuer wird nicht fällig. In der Steuererklärung tragen Krypto-Besitzer die Gewinne in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) ein.

Achtung: Wer durch Mining oder Staking Coins verdient, unterliegt anderer Gesetzgebung! Diese Aktivitäten fallen in den gewerblichen Bereich (siehe weiter unten).

Zusammenfassung

  1. Es fällt Einkommensteuer, nicht Mehrwertsteuer oder Abgeltungssteuer an.
  2. Geschäfte sind sorgfältig dokumentieren, da dem Finanzamt im Zweifel geeignete Nachweise über ihre getätigten Transaktionen vorzulegen sind.
  3. Spekulationsgewinne gelten als private Veräußerungsgeschäfte. Beim Umtausch gilt die FIFO-Methode (First-in-first-out).
  4. Zinsbringend veranlagte Kryptowährungen, zum Beispiel NEO, sind als Einkünfte aus Überlassung von Kapital steuerpflichtig.
  5. Das Erschaffen (“Mining”) von Kryptowährungen oder im Rahmen von “Staking” erhaltene Coins sind grundsätzlich gewerblich und unterliegen damit steuerrechtlich den gleichen Prinzipien wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Die FIFO-Methode

Das Einkommensteuergesetz § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG beschreibt das FIFO-Verfahren, das die Reihenfolge des Verkaufs von Wirtschaftsgütern regelt. Es dient dazu, Ordnung im Chaos zu stiften und eine überall anzuwendende Regelung für alle zu etablieren. Denn im alltäglichen Umgang mit Kryptowährungen kommt es ständig zu Käufen und Verkäufen, oft ausgerichtet an günstigen Kurslagen.

Kryptowährungen sind den Wirtschaftsgütern zuzurechnen. Genau wie beim Verkauf von Aktien werden zuerst die Kryptowährungen verkauft und für die steuerliche Betrachtung herangezogen, die sich zuerst im Portfolio befanden. Das Rahmenwerk sorgt also dafür, dass immer die „ältesten“ Coins als veräußert gelten.

Wenn Coins ersichtlich für einen anderen Zweck als angegeben angeschafft wurden, findet FIFO keine Anwendung!

Kryptowährungen mit Kryptowährungen kaufen

Erwirbt ein Käufer Coins nicht mit Fiat-Währung, sondern mit anderen Coins, fällt Steuer an. Steuerpflicht entsteht also auch dann, wenn es sich um einen Tauschvorgang handelt.

Daraus lässt sich ein Vorteil ziehen. Plant ein Käufer beispielsweise eine Transaktion, kann er spezifisch dafür eine Kryptowährung erwerben, die noch nicht im Portfolio ist. Wenn die Ersparnis durch Steuer trotz Kosten für die zwei Kaufvorgänge größer ist, hat sich die Anschaffung gelohnt.

Wichtig: Die Kryptowährung darf noch nicht im Besitz sein. Sonst würden dank FIFO-Regel anteilig die länger gehaltenen Coins ausgegeben werden.

Steuern auf Kryptowährungen für Unternehmen

Unternehmer tätigen keine privaten Veräußerungsgeschäfte und sind daher von der Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer ausgenommen. Umsätze aus und mit Kryptowährungen sind Einkünfte nach Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).

Solche Einfünfte unterliegen entweder Einkommensteuer bei Personengesellschaften und Körperschaftsteuer bei Firmen, sowie jeweils der Gewerbesteuer. Auf Produkte und Dienstleistungen ist, wenn keine Befreiung vorliegt, Mehwertsteuer zu erheben.

Der gewerbliche Umtausch von Bitcoin & Co. in konventionelle Währungen wie Dollar oder Euro geht ohne Mehrwertsteuererhebung vonstatten.

Kommt es zu einem ICO beziehungsweise der Herausgabe von Security Token, greifen komplexere Regulierungen und Richtlinien. In diesem Fall ist der Gang zu qualifizierten Steuerberatern und Anwälten empfohlen.

Empfehlenwerte Anbieter zur Übersicht

Cointracking.info

Cointracking.info hilft Nutzer dabei, ihre Trades in einem zentralen Dashboard zu überblicken. Die Software ermöglicht es, Trades zu analysieren und erstellt damit mehr oder weniger den Bericht für die Steuererklärung. Informative Grafiken aus dem Portfolio sind ein nettes Extra.

Die Bedienung erfolgt auf zweierlei Arten und Weisen:

  • Entweder laden Nutzer die Tradinglisten ihrer Portfolios aus den einzelnen Börsen hoch.
  • Oder sie vergeben automatische Leserechte für die Exchanges.

Das sorgt dafür, dass Cointracking.info automatische alle relevanten Informationen von den Konten importiert. Wie das funktioniert? Nutzer erstellen einmalig einen Api Key mit Leserechten im jeweiligen Account. Wichtig: Das sollte nur mit Leserechten erfolgen! Im zweiten Schritt geben sie den Api Key bei Cointracking.info ein.

CoinTracking

CoinTracking ist ein Steuer-Tool für Krypto-Transaktionen und ein Portfolio Tracker. Automatische Steuerreports erleichtern die Steuererklärung auch bei komplizierten Fällen (Staking, Airdrops, Forks,...)

  • viele Steuerreports
  • Daten können von vielen Börsen automatisch via API oder manuell via CSV-Import eingelesen werden
  • gute Portfolioübersicht
  • anonym nutzbar
  • großer Funktionsumfang kann überwältigen bei der Bedienung

Cryptotax.io

Als weiteres vielgenutztes Tool hat sich Cryptotax.io etabliert. Die Plattform aus Deutschland verfügt über eine Reihe von Schnittstellen zu Börsen und berechnet daraus automatisch die anfallende Steuerlast. Andere Quellen lassen sich per csv/xls-Datei importieren.

Sie eignet sich insbesondere für gewerbliche Nutzer, da ICOs, Masternodes, Mining und weitere Klassen entsprechend einkategorisiert und ausgewertet werden.

CryptoTax

Deutscher Anbieter der sich auf Steuerauswertungen für den Kryptobereich spezialisiert hat.

  • KPMG zertifizierter, deutscher Anbieter
  • alle großen Börsen können automatisch eingelesen werden
  • umfangreiche Steuerreports
  • lohnt sich nur bei sehr viel Handelsvolumen (relativ teuer)
Disclaimer: Der Handel mit Kryptowährungen birgt ein hohes Risiko und kann bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Keine der hier aufgeführten Informationen sind als Anlageberatatung zu verstehen. Alle genannten Kurse sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie dazu auch den den Haftungsausschluss im Impressum.
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